Wenn die Investitionsabzugsbetrag-(IAB)-Frist nicht eingehalten wird, muss der IAB rückwirkend in der Steuererklärung aufgelöst werden, was eine entsprechende Gewinn- und Steuererhöhung zur Folge hat. Das bedeutet, dass die zuvor erzielte Steuerersparnis zurückgezahlt werden muss. Zusätzlich werden Verzugszinsen fällig (zum Beispiel 0,15% bis 0,5% pro Monat, abhängig vom Zeitpunkt). Es besteht somit die Gefahr einer erheblichen Nachzahlung und Zinsbelastung. Die Investitionsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Jahr nach der Bildung des IAB. Für IABs aus 2022 dauert die Frist bis zum 31.12.2025, und für IABs aus 2023 bis Ende 2026. Die Lieferung und betriebsbereite Installation zählen als Investition, nicht das Bestelldatum. Bei Versäumnis sollte man schnellstmöglich eine korrigierte Steuererklärung vornehmen lassen, idealerweise mit Steuerberater-Unterstützung.